Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollte sich der Geschädigte sofort an einen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Schadensabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden neben den Reparatur- und den Gutachterkosten als Teil des Schadens von der Versicherung übernommen.
Das Einschalten eines Rechtsanwaltes bei der Schadenabwicklung ist in vielen Fällen zu empfehlen, da Versicherungen immer wieder versuchen, die zu zahlenden Kosten möglichst gering zu halten und die Zahlungen trotz Vorlage eines Gutachtens zum Teil erheblich kürzen .
Häufige Streitpunkte sind Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge bei Reparaturkosten) bei einer fiktiven Abrechnung. Diese werden von den Versicherungen aufgrund sogenannter Prüfberichte immer wieder gestrichen. Sie sind jedoch nach der überwiegenden Rechtsprechung ebenfalls zu ersetzen, wenn diese bei der Mehrzahl der regionalen Werkstätten in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfall muss dies durch einen Gutachter überprüft werden.
Des Weiteren versuchen Versicherungen gerne einen eigenen Gutachter einzuschalten, um die Schadensersatzzahlung möglichst gering zu halten. Als Geschädigter ist man daran jedoch nicht gebunden und sollte sich nach einem unabhängigen Gutachter umschauen. Von der Versicherung beauftragte Gutachter stehen in der Regel auf der Seite Ihres Auftraggebers. Es besteht die Gefahr, dass der Schaden zu gering begutachtet wird. Dies geht immer zu Lasten des Geschädigten.
Sollten Sie unverschuldet durch einen Unfall geschädigt worden sein, übernehmen wir für Sie die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich darauf an.
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