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Die Online-Scheidung
Unkompliziert, schnell & einfach.
Bereits seit der Gründung im Jahr 2001 begleitet unsere Kanzlei eine Vielzahl von Scheidungsverfahren in Münster und Umgebung.
Wir bieten jetzt die Online-Scheidung an. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Scheidungsrecht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um Ihre Scheidung geht.
Der Ablauf einer Online-Scheidung in 5 einfachen Schritten erklärt:
- Sie füllen den Fragebogen zur Scheidung aus. Gerne können Sie auch jetzt schon eine Kopie der Heiratsurkunde oder -falls vorhanden- eine Kopie des Notarvertrages zukommen lassen. Alle Anlagen können Sie natürlich auch nachreichen. Den Fragebogen zur Scheidung können Sie hier als ausfüllbares .pdf herunterladen und uns per E-Mail an: rakuhlmann@muenster.de senden.
- Mit den von Ihnen eingereichten Informationen stellen wir zeitnah den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Sofern Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, stellen wir selbstverständlich auch diesen Antrag für Sie. Ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, können wir gerne persönlich besprechen.
- Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Sie oder bewilligtem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, wird das Familiengericht Ihrem Ehegatten eine Kopie des Scheidungsantrags zustellen.
- Sofern ein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen ist, werden wir Ihnen die entsprechenden Formulare zukommen lassen. Sie füllen diese aus und senden sie an uns zurück. Der Versorgungsausgleich wird dann vom Gericht durchgeführt und von uns begleitet.
- Das Familiengericht lädt zum Scheidungstermin und erlässt anschließend den Scheidungsbeschluss.
Oft nur ein Rechtsanwalt notwendig!
Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich einig sind und keine weiteren Streitigkeiten vor Gericht geregelt werden müssen, ist ein einziger Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren ausreichend. Hierdurch können unnötige Rechtsanwaltskosten gespart werden. Ihr Ehegatte verzichtet in diesem Fall auf die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts und Sie können sich unsere Kosten ggfs. teilen.
Kosten
Die Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Wir können Ihnen die möglichen Kosten gerne im Voraus berechnen. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Verfahrenskostenhilfe
Sofern Sie und Ihr Ehegatte nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Bei Fragen hierzu, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Voraussetzungen der Scheidung
Um sich scheiden zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen die Eheleute zum Zeitpunkt des Scheidungstermins für mindestens ein Jahr getrennt leben.
Außerdem muss die Ehe „zerrüttet“, also gescheitert sein. Das Gericht stellt dies im Termin durch eine entsprechende Erklärung der Ehegatten fest. Nach drei Jahren wird die Zerrüttung der Ehe vermutet.