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Widerruf von Autofinanzierungen noch nach Jahren möglich; erstes Gerichtsurteil lässt Verbraucher zudem jahrelang kostenlos Auto fahren

Die meisten Autokäufe werden über Darlehen der Autobanken finanziert. In der Regel hat ein Verbraucher nach Vertragsschluss ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aufgrund von Fehlern in den von den Banken ausgehändigten Widerrufsbelehrungen sind die Finanzierungen jedoch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufbar. Eine Vielzahl von Gerichten hat die Wirksamkeit der Widerrufserklärungen bislang bestätigt. Die Folge ist, dass Autokäufer, ihren PKW nach Jahren an die Bank zurückgeben können und im Gegenzug die gezahlten Raten plus die Anzahlung zurückerhalten.

Bislang urteilten die Gerichte, dass die Autofahrer bei erfolgreichem Widerruf eine Entschädigung an die Banken zahlen mussten. Diese berechnet sich anhand der gefahrenen Kilometer und der zu erwartenden Laufleistung. In den meisten Fällen lohnt sich ein Widerruf trotzdem, da diese Entschädigung in der Regel weit geringer ist, als die gezahlten Raten und die Anzahlung.

Jetzt hat erstmals das LG Ravensburg ausgeurteilt, dass ein Verbraucher nach Rückgabe des PKW alle gezahlten Raten zurückerhält und an die VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung zahlen muss. Damit ist der Autofahrer 70.000 Kilometer kostenlos gefahren.

Auch unsere Kanzlei hat bereits mehrere Verfahren gegen verschiedene deutsche Autohersteller erfolgreich geführt.

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